
Was ist die Gehaltsumwandlung?
Die Gehaltsumwandlung (oder auch Entgeltumwandlung) ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), durch die alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, steuerlich gefördert für das Alter vorzusorgen. Die Gehaltsumwandlung wird in der Regel über eine Direktversicherung abgeschlossen.
Seit 2002 hat der Gesetzgeber durch das Altersvermögensgesetz deutliche Zeichen für eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Deutschland gesetzt. Den Arbeitnehmern wurde dadurch ein Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Form einer Gehaltsumwandlung eingeräumt. Dadurch darf der Arbeitgeber nicht mehr entscheiden, ob er die Gehaltsumwandlung anbieten möchte, sondern nur noch in welcher Form. Durch die Wahl für einen bestimmten Durchführungsweg kann er jedoch die Richtung vorgeben.
Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?
Im Allgemeinen zahlen Arbeitnehmer die Beiträge für ihre Altersvorsorge von ihrem Konto, somit also aus ihrem Nettoeinkommen. Bei der Gehaltsumwandlung verhält es sich anders: Hier zahlen Arbeitnehmer die Beiträge direkt aus ihrem Bruttogehalt und müssen dadurch keine Einkommenssteuer und Sozialabgaben (und auch keine Kirchensteuer) für diese Beiträge aus der Gehaltsumwandlung zahlen. Die Beiträge fließen damit komplett unversteuert in die Altersvorsorge.
Diese Beiträge zahlt also der Arbeitgeber und ist dadurch der Versicherungsnehmer. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Entweder stellen die Beiträge eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers dar (arbeitgeberfinanziert) oder sie werden vom Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung aufgebracht (arbeitnehmerfinanziert). Somit profitieren also nicht nur Arbeitnehmer von der Gehaltsumwandlung, auch Arbeitgeber haben finanzielle Vorteile, da sie unter anderem Sozialversicherungsabgaben einsparen.
Vorteile der Gehaltsumwandlung für Arbeitnehmer
- Beiträge für die Altersvorsorge durch die Gehaltsumwandlung sind steuer- und sozialabgabenfrei
- Wahl zwischen Rentenzahlung und Kapitalwahlrecht
- Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) können mitversichert werden
- hohe Rendite möglich, bei Wahl entsprechender Produkte (z.B. fondsgebundene Pensionskasse)
- die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann bei Arbeitgeberwechsel problemlos mitgenommen werden (Portabilität)
- alle Förderformen sind additiv möglich
- Absicherung der Hinterbliebenen ist möglich
- Ansprüche von Beginn an unverfallbar
- die Fortführung der Altersvorsorge kann bei Wunsch auch privat fortgesetzt werden
Vorteile der Gehaltsumwandlung für Arbeitgeber
- Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben, Reduzierung der Lohnnebenkosten
- Beiträge in eine Direktversicherung sind als Betriebskosten absetzbar
- in der Regel kein Haftungsrisiko
- kein Ausweis in der Bilanz
- sehr geringer Verwaltungsaufwand
- stärkere Bindung des Mitarbeiters an den Betrieb, Erhöhung der Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen
- kostengünstigste Möglichkeit der Gehaltserhöhung
- keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein
Als langjährig tätige Versicherungsmakler befassen wir uns intensiv mit dem Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung, Gehaltsumwandlung etc.) und bieten Ihnen somit eine professionelle, individuelle und vor allem von jeglichen Versicherungsgesellschaften unabhängige Beratung. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir erstellen Ihnen kostenfrei und unverbindlich ein perfekt zugeschnittenes Angebot für die Gehaltsumwandlung.
Angebot Gehaltsumwandlung »
|