Gehaltsumwandlung | Direktversicherung 2024

Gehaltsumwandlung über Direktversicherung Vorgehensweise

Gehaltsumwandlung über Direktversicherung Vorgehensweise
Gehaltsumwandlung über Direktversicherung Vorgehensweise

In Deutschland zahlen etwa 12 Mio. Angestellte über ihren Arbeitgeber per Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein. Das seit 2002 bestehende Recht auf Gehaltsumwandlung gilt für alle abhängig Beschäftigten. Dabei bleibt der Teil des investierten Gehalts bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag von Sozialabgaben und Steuern verschont. Da die Gehaltsumwandlung auch für Arbeitgeber lukrativ ist, da sich auch diese Steuern sparen, tragen meistens sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge bei.

In fast allen großen Betrieben existiert daher inzwischen eine betriebliche Altersvorsorge für die Beschäftigten. Kleinere Betriebe hingegen sind häufig nicht ausreichend über die Vorteile der bAV informiert und oft wissen die Arbeitgeber nicht einmal, dass auch sie sich den Anteil an den Sozialabgaben sparen. Hinzu kommt oft die Angst vor komplizierten Verträgen und der Haftung.

Vorteile der Direktversicherung

  • steuerfrei und sozialabgabenfreie Einzahlung
  • steuerliche Vorteile sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber
  • Zusatzversicherungen möglich (wie z.B. Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • gesetzlich verankerte Portabilität (= Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel)
  • Sicherheit durch garantierte Verzinsung
  • Im Todesfall des Arbeitnehmers vor oder nach Rentenbeginn erhält der Lebenspartner eine lebenslange Rente
  • Hartz-IV-sicher in der Ansparphase
  • als Anlageformen sind wählbar: klassische Direktversicherung oder fondsgebundene Direktversicherung

Direktversicherung – Beiträge aus dem Brutto Gehalt – Steuerliche Vorteile

Vorteile der Direktversicherung, Gehaltsumwandlung
Vorteile der Direktversicherung, Gehaltsumwandlung

Die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung ist eine der Formen der betrieblichen Rentenversicherung, auch betriebliche Altersvorsorge genannt. Dabei fördert der Staat die Gehaltsumwandlung unmittelbar über die Steuerbefreiung der Beiträge der Angestellten.

Der Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass dieser einen Teil des Gehalts zurückbehält und in eine Direktversicherung einzahlt. Gleiches ist auch mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen möglich. Auch diese Beiträge werden aus dem Bruttogehalt entnommen und in die Direktversicherung investiert.

Der Arbeitnehmer braucht auf die Beiträge zur Direktversicherung somit keine Steuern zu zahlen. Die Beiträge zur Direktversicherung sind dabei bis zu 4% der BMG (Beitragsbemessungsgrenze, West) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und sozialabgabenfrei.

Der bAV Höchstbeitrag in 2024 beträgt 584 Euro pro Monat bzw. 7008 pro Jahr steuerfrei. Dies entspricht 8% der Beitragsbemessungsgrenzen der Gesetzlichen Rentenversicherung West (GRV).

Der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit beläuft sich entsprechend auf 292 Euro pro Monat bzw. 3504 Euro pro Jahr, somit entsprechend 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV West.

Direktversicherung Rentenauszahlung

Bei Rentenauszahlung der Direktversicherung erhält der Versicherte (der ehemalige Arbeitnehmer) einen Anspruch auf regelmäßige lebenslange Rentenzahlungen oder auf Wunsch eine Kapitalzahlung. Zwar werden die Auszahlungen aus der Direktversicherung im Alter dann nachgelagert besteuert, jedoch ist das durch meist niedrigere Einkünfte im Rentenalter in der Regel vorteilhafter als während der Erwerbszeit.

Für Direktversicherungen allerdings, die noch nach altem Recht bis einschließlich 31.12.2004 abgeschlossen wurden, gelten grundsätzlich die bis dahin geltenden steuerlichen Regelungen bis zum Vertragsende weiter. Der Rentenbeginn einer Direktversicherung darf dabei aber nicht vor dem 60. Lebensjahr liegen.

Direktversicherung Arbeitgeberwechsel und Zusatzversicherungen

Bei einer Direktversicherung bleibt der Rentenanspruch durch die gesetzliche Portabilität auch bei einem Arbeitgeberwechsel vorhanden. Die Direktversicherung kann dabei über den neuen Arbeitgeber aber auch privat fortgeführt werden. Das aufgebaute Kapital kann aber auch in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitgenommen werden.

Angesichts der Rentenlücke in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht auch für Hinterbliebene, aber auch für den Fall der Invalidität oder der Berufsunfähigkeit ein erhöhtes Risiko. In einer Direktversicherung können daher als Zusatzversicherungen ein Hinterbliebenenschutz und auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) abgeschlossen werden, welche dann von der steuerlichen Vergünstigung ebenfalls profitieren.

Formen der Direktversicherung – Klassische Direktversicherung & Fondsgebundene Direktversicherung

Für eine Direktversicherung sind 2 Anlageformen möglich:

  • Die klassische Direktversicherung und
  • die fondsgebundene Direktversicherung

Bei der klassischen Direktversicherung handelt es sich um eine sichere Geldanlage mit einer Mindest-Garantie-Verzinsung zuzüglich einer Überschussbeteiligung des Versicherers. Bei soliden Anbietern entspricht dies etwa 4-5% pro Jahr. Bei einer fondsgebundenen Direktversicherung fließen die eingezahlten Beiträge in Investmentfonds (Aktienfonds, Mischfonds, Dachfonds etc.).

Gerne beraten wir Sie bei Ihrer Entscheidung für eine Direktversicherung und erarbeiten mit Ihnen zusammen den für Sie besten Weg. Senden Sie uns hierfür einfach eine Anfrage mit Hilfe des obigen Kontaktformulars auf der rechten Seite.

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