Gehaltsumwandlung Dienstwagen – Firmenwagen 2024

Gehaltsumwandlung – Gehalt gegen Dienstwagen / Firmenwagen

Gehaltsumwandlung - Gehalt gegen Dienstwagen
Gehaltsumwandlung – Gehalt gegen Dienstwagen

Immer mehr deutsche Unternehmen bieten Ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen bzw. Firmenwagen an. Doch trotz günstiger Leasingraten und Steuervorteile lohnt sich diese Gehaltsumwandlung nicht in jedem Fall. Früher war es nur wenigen Führungskräften vorbehalten einen Dienstwagen zu bekommen, heute wird dies zunehmend der gesamten Belegschaft angeboten. Eine Umfrage von Emnid hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer sich einen Dienstwagen wünscht, bei den unter 30 Jährigen liegt diese Zahl sogar bei 70 Prozent.

Dienstwagen / Firmenwagen – Vorteile der Gehaltsumwandlung

Dienstwagen - Vorteile der Gehaltsumwandlung
Dienstwagen – Vorteile der Gehaltsumwandlung

Außerdem findet fast jeder dritte einen Arbeitsplatz mit Firmenwagen attraktiver. Daher ist es nicht sehr erstaunlich, dass so viele Arbeitnehmer bereit sind, dafür sogar auf Anteile an ihrem Gehalt zu verzichten.

Doch wie gestaltet sich dies?

Dies funktioniert mit der sogenannten Gehaltsumwandlung. Hierbei verzichtet der Mitarbeiter auf Teile des Gehalts und fährt dafür einen geleasten Dienstwagen. Die Vorteile: Der Arbeitnehmer spart die Finanzierung des Autos und profitiert von den günstigen Leasingkonditionen des Arbeitgebers.

Im Idealfall reduziert sich auch noch die Lohnsteuer. Allerdings schlägt das Finanzamt zu, sobald der Wagen auch privat genutzt werden darf. Alle Mitarbeiter müssen deshalb sehr genau rechnen, ob sich das Fahrzeug überhaupt lohnt. Auch die Verträge müssen genauestens unter die Lupe genommen werden.

Rechtliche Regelungen bei Dienstwagen / Firmenwagen / Geschäftswagen

Vor vielen Jahren entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Az. VI B 83/97) dass Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, Geschäftswagen für Mitarbeiter als Gehaltsumwandlung bereitzustellen. Die Gehaltsumwandlung vom Barlohn in einen Sachbezug sei eine steuerlich zu berücksichtigende Gehaltsverwendung.

Hierbei wird ein Teil des Gehalts (Brutto) mit den Leasingraten für ein Dienstfahrzeug verrechnet. Dieses Fahrzeug kann auch privat genutzt werden. Auf der anderen Seite wird das Gehalt um den geldwerten Vorteil erhöht. Für die Mitarbeiter können sich dadurch günstige Finanzierungsmöglichkeiten für ein Fahrzeug sowie auch steuerliche Vorteile ergeben.

Dies muss allerdings zuvor arbeitsvertraglich geregelt werden, mit einer Vertragsänderung. Denn sonst erkennt das Finanzamt das Modell nicht an und behandelt es wie eine Zuzahlung zum Barlohn, welche die Steuer erhöht.

Dienstwagen und Gehaltsumwandlung – Zu beachten

Die Gehaltsumwandlung kann sich nachteilig auswirken, wenn Mitarbeiter im Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze rutschen, denn Privatversicherte können aus der Privatversicherung ausgeschlossen werden.

Wer unter die Beitragsbemessungsgrenzen rutscht, muss damit rechnen, dass es zu niedrigeren Versorgungsleistungen aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung kommt. Ein Ausstieg aus dem Dienstwagenmodell während der Laufzeit des Leasingvertrags ist in der Regel nicht so leicht möglich. Der Arbeitnehmer muss den Leasingvertrag beim Ausscheiden aus dem Betrieb übernehmen.

Auch wenn unvorhergesehenen Ereignisse wie Unfall oder Diebstahl auftreten kann es durch Unterdeckung Probleme geben. Eine Unterdeckungsschutz-Versicherung (GAP-Police) sollte deshalb im Vertrag des Leasingunternehmens enthalten sein, auch wenn sie Aufpreis kostet.

Dienstwagen – Steuer

Die private Nutzung eines Firmenwagens ist ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil, wobei die Besteuerung desto niedriger ausfällt, je kürzer der Arbeitsweg und der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs ist. Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss die private Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern.

Gewöhnlich sind monatlich ein Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs auf das Einkommen aufzuschlagen und zu versteuern. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort kommen noch 0,03 Prozent je Entfernungskilometer hinzu.

Wird der Wagen überwiegend dienstlich genutzt, lohnt es sich dagegen ein Fahrtenbuch zu führen. Das Finanzamt akzeptiert zur steuerlichen Anerkennung nur genau geführte Fahrtenbücher.

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.1 / 5. Anzahl Bewertungen: 17

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.