Gehaltsumwandlung Pensionskasse 2024

Gehaltsumwandlung über Pensionskassen | Die Durchführungswege der bAV (Betriebliche Altersvorsorge)

Gehaltsumwandlung über Pensionskassen
Gehaltsumwandlung über Pensionskassen

Die Pensionskasse ist eine der 5 Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Bei der Gehaltsumwandlung über eine Pensionskasse zahlt der Arbeitgeber den vom Gehalt einbehaltenen Teil direkt in die gewählte Pensionskasse ein. Ein Arbeitnehmer kann also nicht ohne die Zustimmung des Arbeitgebers in eine Pensionskasse einzahlen. Auch diese betriebliche Altersversorgung benötigt also eine Zusage des Arbeitgebers, der auch die entsprechende Pensionskasse auswählt. Bei einer Pensionskasse handelt es sich um einen Lebensversicherer (häufig in der Rechtsform VVaG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit), der von einem oder mehreren Unternehmen gegründet wird.

Anders als bei der Unterstützungskasse sind bei der Pensionskasse die abhängig Beschäftigten selbst versichert, also nicht über den Arbeitgeber. Neben der Rente können über eine Pensionskasse auch Berufsunfähigkeit, Invalidität und Todesfall versichert werden.

Pensionskasse – Rechtliche Bestimmungen

Gehaltsumwandlung über Pensionskasse - Vorteile der Pensionskasse
Rechtliche Bestimmungen und Vorteile der Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbständig juristische Person und haftet für die Erfüllung der durch den Arbeitgeber finanzierten Versorgungsleistungen. Die Pensionskasse stellt eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung dar und unterliegt der Aufsicht des Bundesamtes für das Versicherungswesen.

Sie muss sich nicht gegen Insolvenz absichern und ist generell nicht zur Rückdeckung verpflichtet. Pensionskassen sind also Altersvorsorgeeinrichtungen, die weder staatlich noch unternehmensabhängig sind. Auch für Pensionskassen gelten die Regelungen des BetrAVG (Betriebsrentengesetz).

Regelungen aus Tarifverträgen können allerdings Einschränkungen vorgeben. Versicherungsnehmer bei einer Pensionskasse ist der Arbeitgeber. Dieser führt auch die Beiträge an die Pensionskasse ab. Der Arbeitnehmer profitiert dabei von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit und hat als versicherte Person einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.

Der Beitrag zu einer Pensionskasse kann durch Gehaltsumwandlung eingezahlt werden. Möglich ist auch eine reine Arbeitgeberfinanzierung oder eine Teilung (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen beide ein). In puncto Kalkulation und Rechnungszins gelten die gleichen Vorschriften wie bei Lebensversicherern.

Die steuerliche Förderung der Beiträge zur Pensionskasse kann entweder nach §3 Nr. 63 EStG oder §10a, Abschnitt XI EStG erfolgen. Abhängig davon sind je nach Art der Förderung die Beiträge zur Pensionskasse entweder sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei.

Gehaltsumwandlung über Pensionskasse – Vorteile der Pensionskasse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Von der Pensionskasse profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, da die Beiträge für beide Seiten steuerfrei eingezahlt werden. Arbeitnehmer profitieren dadurch, dass sie Beiträge bis zu 4% der gültigen BGM (Beitragsbemessungsgrenze) der Rentenversicherung lohnsteuerfrei einzahlen können.

Bis zur BMG sind die entrichteten Beiträge zudem sozialversicherungsfrei. Zudem kann darüber hinaus pro Jahr der Höchstbetrag lohnsteuerfrei – jedoch nicht sozialversicherungsfrei – in die Pensionskasse eingezahlt werden.

Jedoch darf dieser zusätzliche Beitrag nur dann verwendet werden, wenn nicht gleichzeitig eine pauschal versteuerte Direktversicherung verwendet wird.
Für Arbeitgeber ist die betriebliche Altersvorsorge ebenfalls sehr profitabel, da sie sich durch die gezahlten Beiträge Lohnnebenkosten einsparen. Zudem sind die arbeitgeberfinanzierten Beiträge als Betriebsausgabe steuerlich anrechenbar.

Gehaltsumwandlung über Pensionskasse – Leistungen der Pensionskasse

Arbeitnehmer erhalten aus der Pensionskasse Leistungen für die Rente und sofern versichert auch im Falle der Berufsunfähigkeit oder im Todesfall. Die lebenslange Altersrente kann dabei frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden.

Alternativ kann sich der Arbeitnehmer auch für eine einmalige Kapitalzahlung entscheiden. Zusätzliche Leistungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenschutz werden ebenfalls an die versicherte Person, also den Arbeitnehmer (bzw. dessen Hinterbliebene), ausgezahlt.

Im Falle eines Arbeitgeberwechsels können sich Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch die Leistungen übertragen lassen und zum neuen Arbeitgeber mitnehmen (sog. Portabilität der betrieblichen Altersversorgung). Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, den Pensionskasse Sparvertrag entweder privat oder beim neuen Arbeitgeber weiterzuführen.

Bei Rentenauszahlung bzw. Auszahlung der Leistungen der Pensionskasse ist noch zu beachten, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf die erhaltenen Leistungen noch Beiträge zu Krankenversicherung und Pflegeversicherung entrichten müssen.

Pensionskasse | Beratung

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